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Sexueller Missbrauch an Tieren, Beschreibung und Tatengänge
 
Beschreibung der unterschiedlichen Handlungen, Taten, und Hintergründe der "Menschen", zum sexuellen Missbrauch an Tieren

 DSM: 
Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders" (DSM-IV) der American Psychiatric Association
.             

 

 Kynophilie:
Sexualität mit Hunden


 Paraphilie:
Griechisch: para = abseits; philia= Liebe.
Der Begriff bezeichnet allgemein abweichendes Sexualverhalten. Als Hauptmerkmal der Paraphilien werden intensive immer wiederkehrende sexuell erregende Phantasie und sexuell dranghafte Verhaltensweisen oder Bedürfnisse gesehen, die mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten andauern. Sie können sich richten auf:

  • nicht-menschliche Objekte
  • das Leiden bzw. Demütigung von sich selbst oder von anderen
  • Kinder bzw. andere Personen, die nicht einwilligen oder zur Einwilligung nicht fähig sind


Als weiteres Merkmal für das Vorliegen einer
Paraphilie wird angegeben:

Das Verhalten, die Phantasie oder die Bedürfnisse führen zu klinisch bedeutsamen Leiden oder beeinträchtigen den Menschen in seinem sozialen, beruflichen oder sonstigen wichtigen Lebensbereichen.

Im einzelnen benannt werden u.a. Pädophilie, Fetischismus, Exhibitionismus. Die Zoophilie fällt unter den Sammelbegriff „ Nicht näher bezeichnete Paraphilie“ (DSM-IV).

 
Perversion:

Veralteter Begriff für Paraphilie.

Allgemeine Bezeichnung für Abweichungen vom – besonders vom sexuellen – normalen Verhalten.

 
Sadismus:
Bezeichnung für eine Form der sexuellen Perversion, bei der das Zufügen von Schmerzen sexuelle Lustgefühle und Befriedigung erzeugt.

Siehe Zoosadismus

 Sexuelle Handlung:
Bei der Frage, wann eine „sexuelle Handlung“ vorliegt können zwei Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Zum einen kann die Handlung  rein nach ihrem äußeren Erscheinungsbild beurteilt werden, zum anderen fragt man nach dem Täter und seinen Absichten, d.h. nach dem Willen des Täters sich selbst, das Tier oder einen Dritten sexuell zu erregen.

 Hinsichtlich des Mißbrauchs an Kindern gilt, daß beide Aspekte berücksichtigt werden.

„Sexuelle Handlung ist demnach jede menschliche Handlung, die entweder schon nach ihrem äußeren Erscheinungsbild für das allgemeine Verständnis eine Beziehung zum Geschlechtlichen aufweist, d.h. objektiv geschlechtsbezogen erscheint, oder die bei mehrdeutigem äußeren Erscheinungsbild durch die Absicht motiviert ist, sich selbst, das Kind oder einen anderen geschlechtlich zu erregen, also subjektiv geschlechtsbezogen ist.“

Internetquelle: Jungs-forum - Recht & Gesetz-Hintergrundwissen zum § 176 StGB und § 184 StGB.


 
Ausgehend vom Erscheinungsbild können verschiedene Formen sexueller Handlungen zwischen Mensch und Tier unterschieden werden:

  • oral-genitale Handlungen (Fellatio, Cunnilingus)
  • genitale Handlungen (Anal- und Vagianalverkehr, Einführen von Fremdobjekten, Einführen von Fingern, Händen, Armen)
  • Masturbation
  • Frotteurismus (Reiben des gesamten Körpers/Genitalien am Tier)
  • Voyeurismus (Beobachten Dritter bei sexuellen Handlungen)

 

 Sodomie:

  • Geschlechtsverkehr (Vaginaler und analer Verkehr)
  • Sexuelle Handlungen mit Tieren allgemein
  • Veraltet für Homosexualität
  • Analverkehr

 
Unzucht:

Der Begriff der „Unzucht“ bzw. „unzüchtige Handlungen“ ist im Rahmen der Sexualstafrechtsreform (4. StrafrechtsreformG 1973) durchweg und in einschränkendem Sinne durch den Begriff „sexuelle Handlungen“ ersetzt worden. Aus der „Unzucht mit Kindern oder mit Abhängigen“ wurde der „sexuelle Mißbrauch von Kindern oder Schutzbefohlenen“.

Unter „Unzucht mit Tieren“ verstand man beischlafähnliche Handlungen. Das heißt, um den Straftatbestand nach § 175 b zu erfüllen war ein Eindringen in das Tier nicht erforderlich. MUTH(1969,S. 56) führt aus:

„Danach erfüllt den Tatbestand derjenige,der seinen Geschlechtsteil an den Körper des Tieres, und zwar an den Geschlechteil oder den After heranbringt, und ähnlich wie bei der natürlichen Beischlafsvollziehung verwendet. Nicht erforderlich ist dabei eine Vereinigung der Geschlechtsteile oder die Einführung in den After, auch nicht die Erreichung des Geschlechtsgenusses durch Samenerguß.“

Strafbar waren jene Handlungen mit Tieren, die der Erregung oder Befriedigung der sexuellen Lust des Täters oder eines Dritten dienen sollten. Die Erregung oder Befriedigung des Tieres allein genügten nicht.

 
Zooerastie:

  • Geschlechtsverkehr mit Tieren (Impotenz des Mannes beim Verkehr mit Frauen); pathologische Persönlichkeit (KRAFT-EBING)
  • Sexualität mit Tieren als eindeutige Vorliebe (ROSENFELD)
  •  
  • Jede Person, die eine sexuelle Beziehung zu Tieren hat ist ein Zooerast. Zooerastie ist Selbstbefriedigung ohne emotionale Beteiligung gegenüber dem Tier (MASTERS).

 
Zoophilie:
Griechisch: zoo=Tier; philia=Liebe

  • Geschlechtsverkehr mit Tieren
  • Sexuelle Handlungen mit Tieren allgemein
  • Menschliche Tierkontakte, die eine sexuelle Erregung beim Menschen hervorrufen (ohne Geschlechtsverkehr) Krafft-Ebing
  • Selbstbezeichnung von Zoophilen für alle sexuelle Handlungen, die sie mit Tieren praktizieren. Selbstabgrenzung von Bestialität, die als sexuelle Handlung ohne emotionale Bindung an das Tier gesehen wird.
  • Eine Paraphilie nach DSM-IV
  • Sexuelle Fixierung (sexuelle Fantasien/Handlungen) eines Menschen auf Tiere; mit Pädophilie, der sexuellen Fixierung auf Kinder vergleichbar. 


 
Zoos:
Kurzform für Zoophile. Selbstbezeichnung der Zoophilen.


 
Zoosadismus:

Die Verletzung/Tötung/Folterung des Tieres, um sexuelle Lustgefühle und Befriedigung zu erreichen. Die Handlungen können vom Erscheinungsbild sexuell oder nicht-sexuell sein.

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